LEISTUNGEN
Rechtlicher Hinweis über Transport, Lagerung und Vernichtung von zugelassener und nicht zugelassener Pyrotechnik
Wir sind von verschiedenen Behörden, u.a. der Bundesanstalt für Materialforschung- und Prüfung (BAM) in Berlin angesprochen und darauf hingewiesen worden, dass es deutschlandweit ein Problem mit beschlagnahmter Pyrotechnik und Feuerwerkskörper gibt.
Sowohl legale und zugelassene, als auch illegale und nicht zugelassene Feuerwerkskörper und pyrotechnische Gegenstände- und Sätze, liegen bei den verschiedensten Behörden und Institutionen, sowie bei Firmen und auch bei Privatpersonen z.T. in größeren Mengen widerrechtlich an nichtzugelassenen Stellen.
Oben genannte Gegenstände dürfen lt. Sprengstoffrecht nur in zugelassenen und genehmigten Lagern eingelagert werden.
Ein kurzzeitiges Aufbewahren (in der Regel wenige Tage) derartiger Gegenstände, ist oben genannten Behörden und Institutionen erlaubt, ein längeres Aufbewahren (Lagern) ist jedoch widerrechtlich und verboten.
Ebenso wurde festgestellt, dass sowohl von Behördenvertretern und verschiedenen Institutionen, wie auch von Privatpersonen, oder Unternehmen ohne Fach- und Sachwissen, sowie ohne erteilte entsprechende Ausnahmegenehmigungen bzw. Verfügungen derartige Gegenstände transportiert werden, was ebenfalls widerrechtlich und verboten ist.
Für Behördenvertreter von Zoll und Polizei ist der einmalige Transport (Nottransport) vom Ort der Beschlagnahmung zum nächsten sicheren Ort, z.B. der Dienststelle erlaubt. Jeder weitere Transport ist widerrechtlich und verboten. Weitere Transporte dürfen nur von Fachfirmen mit oben genannten Ausnahmegenehmigungen bzw. Verfügungen durchgeführt werden.
Unser Unternehmen mit Erfahrungswerten von über 70 Jahren, die über drei Generationen übertragen wurden, ist von der Bundesanstalt für Materialforschung- und Prüfung (BAM) angehalten worden, mit den Behörden in Kontakt zu treten, um auf derartige rechtliche Probleme hinzuweisen.
Wir können nachfolgende Servicetätigkeiten anbieten, welche wir bereits seit vielen Jahren für verschiedene Behörden und Institutionen u.a. auf Anordnung der Staatsanwaltschaften durchführen
Gutachtenerstellung
Wir sind Ihr Ansprechpartner für Gutachten aus dem Bereich Feuerwerk und Pyrotechnik.
Unser Unternehmen ist seit vielen Jahren Mitglied im „Deutscher Gutachter und
Sachverständigen Verband e.V.“ (DGuSV).
Ebenso sind wir in der „Deutsche Gutachterauskunft“ seit Jahren gelistet. Hier der entsprechende Link: https://www.deutsche-gutachterauskunft.de/gutachter-dieter-koller-1167.html
Wir sind tätig für Gerichte, Staatsanwaltschaften und Versicherungen, genauso wie auch für Rechtsanwaltskanzleien und Privatpersonen.
Das Aufgabengebiet erstreckt sich über ein breites Tätigkeitsfeld.
In enger Verbindung, mit verschiedenen Behörden, wie z.B. mit der Bundesanstalt für Materialforschung- und Prüfung (BAM), welche in Deutschland die oberste Behörde hinsichtlich Feuerwerk und Pyrotechnik ist, erstellen wir entsprechende Gutachten.
Bezüglich Sicherheit arbeiten wir auch seit vielen Jahren mit der Berufsgenossenschaft (BGRCI) zusammen.
Wenn es um Daten hinsichtlich Produktion und allgemeiner Herstellung geht, stehen wir im ständigen Kontakt mit verschiedenen Herstellern und Importeuren für Feuerwerk und Pyrotechnik sowohl in Deutschland z.B. mit dem Verband der pyrotechnischen Industrie (VPI), wie auch in andern Ländern europaweit.
Behördenberatung
Da Vertreter der verschiedensten Behörden nicht jeden Tag mit Feuerwerk und pyrotechnischen Gegenständen zu tun haben und dies auch nicht die alltägliche Arbeit vor allem für kleinere Behörden ist, kommen hier sehr schnell Fragen auf.
- - Wenn eine Privatperson unter dem Jahr für einen privaten Anlass ein Feuerwerk zünden möchte, stellen sich sehr schnell viele Fragen.
- - Wie muss ein entsprechender „Antrag auf Ausnahmegenehmigung vom Abbrennverbot“ aussehen und welche Angaben muss er enthalten?
- - Welche Möglichkeiten haben die Behörden bei der Bearbeitung eines derartigen Antrages, bzw. welche Auflagen in einem auszustellenden Bescheid können und dürfen gestellt werden, dass dies einerseits gesetzeskonform und andererseits vertretbar gegenüber dem Antragsteller ist?
- - Wenn z.B. jemand bei einer Feier in einem Lokal, oder einem Saal bzw. einer Halle pyrotechnische Gegenstände wie z.B. Wunderkerzen, Eisfontänen, oder ähnliches zünden möchte, welche Behörde ist hier einzuschalten und welche Auflagen sind zu beachten?
- - Sowohl bei der Polizei, als auch bei Kommunen und Landratsämtern in den Recyclinghöfen, kommen immer öfter Anfragen, ob hier auch alte Feuerwerkskörper abgegeben werden können.
Auch hier können wir als renommiertes, sowie fach- und sachkundiges Unternehmen weiterhelfen.
Unser Unternehmen bekommt derartige Fragen, sowohl von Behördenvertretern, als auch von Privatpersonen seit vielen Jahren gestellt.
Bedingt durch die über 70-jährige Erfahrung, die seit drei Generationen weitergegeben worden ist, sind wir in der Lage, bei derartigen Fragen meist sehr schnell weiter zu helfen.
Ihr Ansprechpartner für alle Fragen aus dem Bereich Feuerwerk und Pyrotechnik.
für jegliche Art von Feuerwerk und Pyrotechnik
für jegliche Art von Feuerwerk und Pyrotechnik
für jegliche Art von Feuerwerk und Pyrotechnikfür jegliche Art von Feuerwerk und Pyrotechnikfür jegliche Art von Feuerwerk und Pyrotechnik
Transport von Feuerwerk und Pyrotechnik
Eine Abholung (Transport) der zugelassenen, sowie nicht zugelassenen Pyrotechnik bzw Feuerwerk bei den jeweiligen Dienststellen bzw. Aufbewahrungsorten, stellt für uns als renommiertes Pyrotechnikunternehmen kein Problem dar.
Am 27.10.14 war in Würzburg ein Besprechungstermin mit der Firma Koller-Feuerwerk und allen zuständigen Vertretern von den Regierungen der Bundesländer, Verkehrsministerium, Bundes-innenministerium, Bundesfinanzministerium und der BAM vereinbart worden.
Hier wurde beschlossen, dass die Bundesanstalt für Materialforschung- und Prüfung (BAM) in Berlin eine Allgemeinverfügung (Ausnahmegenehmigung) an die Firma Koller erteilt, um den Transport derartiger Gegenstände durchführen zu können. Hierbei wurde u.a. auch die Empfehlung festgelegt, dass die Transporte aus Sicherheitsgründen mit zwei fachkundigen Personen durchzuführen sind.
Wir haben daraufhin als erstes Unternehmen deutschlandweit von der BAM eine Allgemeinverfügung zur Klassifizierung von Asservaten von Feuerwerk und pyrotechnischen Gegenständen- und Sätzen, sowie die Beförderung derartiger Güter als fach- und sachkundiges Unternehmen erteilt bekommen.
Unsere Mitarbeiter sind in einem Konzept der stetigen Weiter- und Fortbildung sowohl firmenintern, als auch auf speziellen Seminaren, eingebunden.
Das gesetzlich vorgeschriebene Zuordnen (Klassifizieren) und die Begutachtung, ob ein Transport der Gegenstände und unter welchen Voraussetzungen dieser lt. Sprengstoffrecht durchgeführt werden darf, ist ebenfalls kein Problem, da unser Unternehmen auch im Sachverständigen- und Gutachterbereich u.a. für Staatsanwaltschaften, Gerichte und Behörden tätig ist.
Der Transport erfolgt aus Sicherheitsgründen immer durch zwei Mitarbeiter mit unseren Fahrzeugen, in nach Sprengstoffrecht zugelassenen Transportverpackungen, bzw. speziellen zugelassenen Transportkisten, die hierfür vorgesehen sind.
Das zur Verfügung stellen, der erforderlichen nach Sprengstoffrecht zugelassenen Transport-verpackungen, gehört selbstverständlich zu unserer Dienstleistung.
Eine kurzfristige Abholung der pyrotechnischen Gegenstände von den einzelnen Dienststellen bzw. Aufbewahrungsorten wäre nach Auftragserteilung innerhalb 14 Tagen von unserer Seite möglich.
Lagerung von Feuerwerk und Pyrotechnik
Die vorschriftsmäßige und sichere Lagerung nach Sprengstoffrecht für Feuerwerk und pyrotechnische Gegenstände der Lagergruppen 1.1, 1.3 und 1.4 ist für unser langjähriges Unternehmen selbstverständlich und steht an vorderster Stelle.
Die Firma Koller-Feuerwerk betreibt seit vielen Jahren, eines der wenigen in Deutschland zugelassenen Großlager für Pyrotechnik. Ein Einlagern bzw. Zwischenlagern von Asservaten und sichergestellter Pyrotechnik mit, bzw. auch ohne Zulassung, ist somit auch in größeren Mengen für unser Unternehmen kein Problem.
Für das Lagern -auch von Gegenständen ohne Zulassung- haben wir von den zuständigen Behörden die Genehmigungen erhalten.
Vernichtung und Entsorgung von Feuerwerk und Pyrotechnik
Wir sind gerne Ihr Ansprechpartner, wenn sie Pyrotechnik und Feuerwerk entsorgen bzw. vernichten möchten!
Vor einigen Jahren wurde nach Rücksprache mit der BAM (Bundesanstalt für Materialforschung und Prüfung) und der Berufsgenossenschaft (BGRCI), sowie bei einem Ortstermin, bei dem alle zuständigen Behörden (Gewerbeaufsichtsamt, Landratsamt, Amt für Arbeitsschutz, Ordnungsamt, Hauptzollamt usw.) geladen waren, der Firma Koller-Feuerwerk die Erlaubnis erteilt, Asservate von Feuerwerk und pyrotechnischen Gegenständen- und Sätzen zu vernichten bzw. zu entsorgen.
Entsprechend den Auflagen von Gewerbeaufsichtsamt und Arbeitsschutz müssen gesetzliche Vorschriften und Sicherheitsauflagen für das Vernichten und Entsorgen derartiger Gegenstände eingehalten werden.
Das Vernichten wurde unter diesen Voraussetzungen von den zuständigen Behörden genehmigt und kann auf unseren zugelassenen weiträumigen Geländen durchgeführt werden.
Für das Vernichten stehen uns, abhängig von verschiedenen Faktoren, mehrere entsprechende Gelände zur Verfügung. In Zusammenarbeit mit einem Kollegen haben wir noch zusätzliche Kapazitäten an Örtlichkeiten für die Vernichtung zur Verfügung.
Der größte Teil, der beschlagnahmten pyrotechnischen Gegenstände, ist uns bestens bekannt, da wir derartige Artikel seit vielen Jahren für verschiedene Behörden und Institute im Auftrag von den Regierungen der Bundesländer, Bundesinnenministerium und dem Bundesfinanzministerium transportieren, einlagern und vernichten.