Transport von Feuerwerk und Pyrotechnik
Eine Abholung (Transport) der zugelassenen, sowie nicht zugelassenen Pyrotechnik bzw Feuerwerk bei den jeweiligen Dienststellen bzw. Aufbewahrungsorten, stellt für uns als renommiertes Pyrotechnikunternehmen kein Problem dar.
Am 27.10.14 war in Würzburg ein Besprechungstermin mit der Firma Koller-Feuerwerk und allen zuständigen Vertretern von den Regierungen der Bundesländer, Verkehrsministerium, Bundes-innenministerium, Bundesfinanzministerium und der BAM vereinbart worden.
Hier wurde beschlossen, dass die Bundesanstalt für Materialforschung- und Prüfung (BAM) in Berlin eine Allgemeinverfügung (Ausnahmegenehmigung) an die Firma Koller erteilt, um den Transport derartiger Gegenstände durchführen zu können. Hierbei wurde u.a. auch die Empfehlung festgelegt, dass die Transporte aus Sicherheitsgründen mit zwei fachkundigen Personen durchzuführen sind.
Wir haben daraufhin als erstes Unternehmen deutschlandweit von der BAM eine Allgemeinverfügung zur Klassifizierung von Asservaten von Feuerwerk und pyrotechnischen Gegenständen- und Sätzen, sowie die Beförderung derartiger Güter als fach- und sachkundiges Unternehmen erteilt bekommen.
Unsere Mitarbeiter sind in einem Konzept der stetigen Weiter- und Fortbildung sowohl firmenintern, als auch auf speziellen Seminaren, eingebunden.
Das gesetzlich vorgeschriebene Zuordnen (Klassifizieren) und die Begutachtung, ob ein Transport der Gegenstände und unter welchen Voraussetzungen dieser lt. Sprengstoffrecht durchgeführt werden darf, ist ebenfalls kein Problem, da unser Unternehmen auch im Sachverständigen- und Gutachterbereich u.a. für Staatsanwaltschaften, Gerichte und Behörden tätig ist.
Der Transport erfolgt aus Sicherheitsgründen immer durch zwei Mitarbeiter mit unseren Fahrzeugen, in nach Sprengstoffrecht zugelassenen Transportverpackungen, bzw. speziellen zugelassenen Transportkisten, die hierfür vorgesehen sind.
Das zur Verfügung stellen, der erforderlichen nach Sprengstoffrecht zugelassenen Transport-verpackungen, gehört selbstverständlich zu unserer Dienstleistung.
Eine kurzfristige Abholung der pyrotechnischen Gegenstände von den einzelnen Dienststellen bzw. Aufbewahrungsorten wäre nach Auftragserteilung innerhalb 14 Tagen von unserer Seite möglich.